Sprengsignale sind mit einem Signalhorn zu geben. Das Signalhorn muss sich im Ton von anderen Signalmitteln deutlich unterscheiden und darf nur zum Signalgeben beim Sprengen verwendet werden. DA
Sprengsignale sind auf Weisung des Sprengberechtigten durch weitere Warnzeichen zu ergänzen, wenn die örtlichen Verhältnisse es erfordern.
Es dürfen nur folgende Sprengsignale gegeben werden, die im Einzelnen bedeuten:
1. Sprengsignal = ein langer Ton = Sofort in Deckung gehen
2. Sprengsignal = zwei kurze Töne = Es wird gezündet
3. Sprengsignal = drei kurze Töne = Das Sprengen ist beendet
oder
die Sprengarbeit ist unterbrochen worden.
Der Unternehmer hat Art und Bedeutung der Sprengsignale durch Anschlag bekannt zugeben.
Sprengsignale sind auf Weisung des Sprengberechtigten durch weitere Warnzeichen zu ergänzen, wenn die örtlichen Verhältnisse es erfordern.
Es dürfen nur folgende Sprengsignale gegeben werden, die im Einzelnen bedeuten:
1. Sprengsignal = ein langer Ton = Sofort in Deckung gehen
2. Sprengsignal = zwei kurze Töne = Es wird gezündet
3. Sprengsignal = drei kurze Töne = Das Sprengen ist beendet
oder
die Sprengarbeit ist unterbrochen worden.
Der Unternehmer hat Art und Bedeutung der Sprengsignale durch Anschlag bekannt zugeben.