Brillantschliff wird es genannt, wenn es genau 56 Facetten
plus Tafel
plus Kalette sind.
Alles mehr oder weniger Facetten sind andere Schliffvarianten, dürfen sich aber nicht "Brillantschliff" nennen. Es gibt da Normvorschriften wie RAL 560 A 5 E, die Skandinavische Diamantnomenklatur, die Empfehlungen der Schweizerischen Gemmologischen Gesellschaft, der "Proposed Diamond Grading Society" der American Gem Society und im Speziellen das Blaue Buch "CIBJO - Bestimmungen für den Diamanthandel".
Im CIBJO Diamant Buch heißt es u.a.
Zitat
5.3. Die Bezeichnung "Brillant" ohne Zusatz darf sich nur auf den runden Diamanten mit Brillantschliff beziehen.
5.4. Unter dem Begriff "Brillantschliff" ist die runde Form zu verstehen, die im Oberteil mindestens 32 Facetten (Tafel nicht inbegriffen) und im Unterteil mindestens 24 Facetten aufweist (Kalette nicht inbegriffen).