Mineralienzimmer

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In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

McSchuerf
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In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:48 Uhr  ·  #1
Beitragsübernahme McSchuerf ..

Hallo - vielleicht auch mal ganz interessant für Euch .. :D

.. die o.a. Frage (siehe Betreff) wurde so in einem anderen Forum gestellt und ich habe versucht sie - wie folgt - zu beantworten .. :D

Zitat
In welchem Rahmen darf man in D eigentlich Mineralien fördern?


Im Rahmen der Gesetze. Und das beantwortet wohl weitgehend alles das Bergrecht in Deutschland 😉 .. wobei man schon zwischen Förderung = Abbau (Tagebau oder Untertagebau) und Schürfen oder Auflesen von Mineralien beim normalen Sammler unterscheiden sollte. Wir Sammler "fördern" ja nichts im Sinne von großräumigem Abbau. So sollte es zumindest sein. Und gewinnorientiert agieren erst mal andere .. 8)

http://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht

Den folgenden Satz daraus halte ich übrigens für besonders wichtig! ;)

Zitat
Das Bundesberggesetz beruht auf dem Prinzip der Bergfreiheit. Dadurch sind alle im Gesetz aufgeführten bergfreien Bodenschätze (diverse Metalle, Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze, Fluss- und Schwerspat etc.) dem Grundeigentum entzogen, so dass dem Grundeigentümer nur die sogenannten grundeigenen Bodenschätze (z.B. Sand, Kies, Gips, Ton, Dachschiefer) zustehen. Die bergfreien Bodenschätze hingegen sind zunächst herrenlos, Eigentum an ihnen kann allerdings nur durch ein staatlich kontrolliertes Verleihungsverfahren erworben werden.


Gruß Peter
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McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:50 Uhr  ·  #2
Antwort Steinbeissser ..

Oh, vielen Dank Peter. Das passt ziemlich gut. Bin gerade an Silvester gefragt worden, ob denn jeder so im Wald rumstapfen darf und lauter hübsche Steine/Stufen aufsammeln darf. War erst mal sprachlos, hatte aber kein schlechtes Gewissen. Es ging ja um Waldfunde, nicht um unerlaubte Steinbruchbesuche. Das ist ja eine ganz andere Geschichte;-))

Ein schönes & erfolgreiches neues Jahr an alle.
Viele Grüße,
Eric
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:50 Uhr  ·  #3
Antwort Norbert ..

Hallo,

hier geht es ja mehr um eine wirtschaftliche Förderung von Bodenschätzen.
Zitat geschrieben von Steinbeisser
Bin gerade an Silvester gefragt worden, ob denn jeder so im Wald rumstapfen darf und lauter hübsche Steine/Stufen aufsammeln darf


Nach Aussage eines heimischen Försters darf man-rein theoretisch- nicht einmal einen gewöhnlichen Kieselstein aufheben und mitnehmen,ohne den
Waldbesitzer oder dessen Vetreter (z.B. das zuständige Forstamt) um Erlaubnis gefragt zu haben.

In der Praxis schaut das dann zum Glück etwas anders aus. :)
Trotzdem,so ein Förster kann Ärger machen. :!:

Gruß Norbert
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:52 Uhr  ·  #4
Antwort McSchuerf ..

Ja, dass mit dem Kieselstein-Bsp. stimmt auch, aber solange nicht die Besitzverhältnisse geklärt sind, ist erst mal alles "herrenlos" .. es sei denn, "das Eigentum Kieselstein" ist bereits rechtlich geklärt (hier = Forstamt) .. man sollte sich auf jeden Fall mit seinem Revierförster gut stellen, wenn man schon die Möglichkeit hat bzw. wenn sich das einfach so ergibt .. :mrgreen: .. aber im Ernst .. ich habe schon längst nahe "meines Hausbergs" mit meinem Revierförster guten Kontakt hergestellt .. 8)

Die Bez. "herrenlos" ist übrigens wohl auch noch so ein Überbleibsel aus mittelalterlichem Gewohnheitsrecht, denke ich mal .. denn wo sind da denn z.B. die Damen los = "damenlos"? Hat man nur die Herren auf die Menschheit "losgelassen"? :shock: :lol:

Zitat
Es ging ja um Waldfunde, nicht um unerlaubte Steinbruchbesuche. Das ist ja eine ganz andere Geschichte;-))


Eric, ja das ist was anderes und auch wieder was ganz anderes als die Förderung von Mineralien - wie Norbert auch noch mal bestätigt hat. ;) ..aber im Grunde läuft dennoch alles auf dasselbe hinaus - nämlich wer ist Eigentümer? Wer ist Besitzer? Das ist übrigens auch noch mal ein Unterschied! Bis wann ist eine Sache herrenlos oder gar nicht? Einen Teil der Eigentümer/Besitzer-Rechte regelt bereits auch schon das BGB, das es aber erst seit 1900 gibt (siehe auch Präambel dazu) .. :D

Gruß Peter
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:53 Uhr  ·  #5
Antwort Siegmund ..

bei der ganzen Geschichte wäre es schön, wenn der Staat und seine Vertreter auch mal zur Kenntnis nehmen würden, dass wir als Sammler teils unter erheblichen Aufwand und Schwierigkeiten, Mineralien und Fossilien vor der sicheren Zerstörung durch Verwitterung, Brecher etc. "retten" und für die Nachwelt bewahren.
Gerade im Bereich Fossilien haben Sammler einen erheblichen Beitrag für die Wissenschaft geleistet.
Normalerweise müsste ja der Staat als letztendlich Eigentümer (die meisten Steinbrüche sind nur verpachtet) oder Bauherr froh sein, wenn sich jemand die Mühe macht sowas zu bergen und zu erhalten, aber man bewegt sich ja immer am Rande der Legalität.

nichtsdranändernkönnenderweise,

Siegmund
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:53 Uhr  ·  #6
Antwort Norbert ..

Das ist ein Argument,das die Alpinsammler auch immer wieder bringen,wenn es um geschützte Gebiete-Nationalparks etc.-geht.
Teilerfolge (befristete Sammelerlaubnis nur für Einheimische) wurden damit,soviel ich weiss,schon erzielt.
Ich fürchte in anderen Regionen stößt man mit diesem Argument eher auf taube Ohren. :?

Gruß Norbert
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 06.12.2013 - 18:55 Uhr  ·  #7
Antwort McSchuerf ..

Hallo Siegmund und Norbert,

das ist auch ein gutes Argument, denn es stimmt ja auch, dass viele Berufsmineralogen z.B. ohne unsere aktive Mithilfe (darunter auch Bergung, Präparierung, Katalogisierung der Funde, sowie dessen Erhalt für die Nachwelt und Veröffentlichung von Fundstellen etc.) zum größten Teil "ganz schön alt aussehen" täten. :D ..leider sehe ich das wie Norbert - die wenigsten wissen das zu würdigen und hinzu kommt, dass "schwarze Schafe" von den Medien ohnehin nicht als solche speziell Erwähnung finden, sondern immer schön pauschal und verbal auf uns "eingeschlagen" wird - jedenfalls von den meisten Medien .. :(

Hier habe ich noch mal einen, wie ich finde, sehr wertvollen Beitrag als Ergänzung zum Thema "Rechte" aus dem Forum des MA - aus 2008 - entdeckt .. geschrieben vom "Mineralogen" .. ;)

Zitat
Ich will mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen von rechtlicher Seite her.

Grundsätzlich fällt die Mineraliensuche (Achate, Quarze, Goldwasche etc.) unter das BundesBergGesetz kurz BBergG siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.html
Man beachte nun § 3 Abs. (4) (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__3.html) hier wird zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen unterschieden. Dazu ist es wichtig was man sucht ob nun Gold oder Quarz/Achat. Gold fällt unter die bergfreien Bodenschätze und Quarz/Achat unter die grundeigenen.
Im Fall des Achatsammlers handelt es sich also um grundeigene Bodenschätze. Um diese bergen zu dürfen bedarf es einer Genehmigung des Eigentümers, nicht unbedingt des Pächters, da der Pächter nur Anspruch auf die in seinem Pachtvertrag festgelegten Dinge hat, z.B. Nutzung der Fläche als Wald. Getrennt davon kann der Eigentümer die Schürfrechte an andere verpachten, natürlich nur unter der Voraussetzung das die Ausübung dieser Tätigkeit den anderen Pächter nicht behindert. Ein Beispiel einer solchen Symbiose wäre z.B. die getrennte Verpachtung der Jagdrechte in dem Wald. Im Fall des Achatsammlers, ist klar, es ist ein Landschaftsschutzgebiet und es gelten zusätzliche Vorschriften die das Graben verbieten. In diesen Gebieten ist nur das aufsammeln loser Steine gestattet. Zu beachten ist noch ob zusätzliche Vorschriften in dem Gebiet das verlassen der Wege verbieten. Beispiel hierfür wäre der Schneckenstein, hier darf gar nix aufgehoben und auch kein Weg verlassen werden.

Wenn wir uns nun in einem Wald befinden, der dem Land Sachsen oder auch dem Bund gehört und nicht verpachtet ist, auch kein Landschaftsschutzgebiet oder ähnliches, dürften wir Achate suchen und mitnehmen. Grabungen sind hier im kleinen Umfang möglich (max. 50cm Tiefe) --> Stichwort Grabungserlaubnis, dabei dürfen jedoch keine Pflanzen geschädigt werden und der Urzustand ist nachher wieder herzustellen, was teilweise nicht möglich ist, z.B. bei dichtem Bewuchs mit Sträuchern oder eben von vielen nicht gemacht wird aus Faulheit.

Was das Betreten von Steinbrüchen betrifft brauche ich ja nicht viel zu sagen, ohne Erlaubnis ist es Hausfriedensbruch und das mitnehmen von was auch immer Diebstahl.

So nun noch zum Gold, nach der bisherigen Auswertung des Gesetzes dürften wir noch kein Gold waschen. Aber es machen doch so viele, machen die das illegal? Jein!
Hier kommt § 4 Abs. (1) 3. ins Spiel http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__4.html, dieser Erlaubt das sammeln von Mineralien zu Hobbyzwecken! Ja aber warum dann das Jein? Ganz einfach, die Bäche die meist unser geliebtes Gold führen sind zum großen Teil an Angelvereine verpachtet. Diese haben 2005 oder 2006 geklagt (nach dem "Goldrausch" an der Schwarza) und erreicht dass das Goldwaschen ihre Nutzung laut Pachtvertrag (siehe oben) behindert. Somit können also keine Schürfrechte ohne Einverständnis der Angelvereine vergeben werden. Also erst kundig machen ob das Gewässer verpachtet ist und den Pächter nett fragen, kann manchmal Wunder wirken.

Sollte das Gewässer nicht verpachtet sein, weil nur so ein kleines Rinnsal und auch nicht über privaten Besitz verlaufen, da wo man waschen möchte, darf man mit Pfanne und auch Waschrinne waschen. Jedoch nur zu Hobbyzwecken!


So ich hoffe ich hab bisschen Licht ins Dunkel gebracht.

Mineraloge
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 17.07.2014 - 19:18 Uhr  ·  #8
Hier möchte ich den Gesprächsfaden auch gerne mal wieder aufnehmen 😉 ..

.. hier noch ein paar interessante Links, darunter zum Bergrecht in Deutschland ..

http://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/

.. siehe hierbei insbesondere §4 Absatz 1 Nr. 3, der das Mineraliensammeln grundsätzlich erst mal als Ausnahme erlaubt! 😉

.. und zum Privateigentum mal das "Beispiel Steinbruch Juchem" .. hier die überaus streng formulierte Besucherordnung :roll: :oops: ..

http://www.steinbruch-juchem.d…ung_de.pdf

.. und ein Ehrenkodex, der meiner Ansicht nach "ein wenig zu extravagant" formuliert wurde, zumal das doch weitgehend alles eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte! :roll:

http://www.svsmf.ch/ehrenkodex

Gruß Peter
Norbertit
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 18.07.2014 - 00:28 Uhr  ·  #9
Leider ist der Ehrenkodex der Schweizer gar nicht so selbstverständlich,
wie er eigentlich sein sollte.Von Klufträubern und illegal geplünderten
Klüften liest man ja immer wieder. :?
McSchuerf
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Re: In welchem Rahmen darf man in Deutschl. Mineralien fördern?

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Gepostet: 18.07.2014 - 06:20 Uhr  ·  #10
Ja, das ist allerdings auch wahr. :?

Gruß Peter
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