Mineralienzimmer

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Beifunde von Ackertouren

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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 19:47 Uhr  ·  #16
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Roschlau
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 20:17 Uhr  ·  #17
naja wenn se net echt ist so 50 aber wer vergräbt denn dann nichts echtes? Manche sagen a nur nicht echt um es günstig zu erschleichen zu mindest denken se es. kenn ich aus eigener erfahrung daher mach ich mich vorher schlau und dann komm der Grosse " Hammer" weil wenn die dann einen vor sich haben der schon recherchiert hatt dann schaut nämlich die Sachlage schon ganz anders aus.War bei nen Silberling so der fall wurde mir gesagt nix wert net mal der silber wert und ob das überhaupt n echter ist bla bla bla als ich dann sagte laut Richtwert MDm etc. ist der der und derjenige mit richtwert 165.- da haben se dann schon n weng verdattert geschaut.Würde da mal den Silbertest machen. bzw googel mal nach dem " Kratztest"






Gruss Stefan
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 21:47 Uhr  ·  #18
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Roschlau
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 21:53 Uhr  ·  #19
wie gesagt Tante Googel hilft meistens auch mit dem bestimmen von Münzen hihi.Trachtenanhänger???? dann müssten noch reste von ner Öse zu sehen sein schau mal da am Rand nach ob da stellen zu sehen sind.




Gruss Stefan
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 22:04 Uhr  ·  #20
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Glück auf
Bergknappe
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 22:04 Uhr  ·  #21
Leider ist die Münze ziemlich beschädigt.
Ist dieser gekordelte Rand normal bei diesem Thaler.
Gruß Klaus
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 22:16 Uhr  ·  #22
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Roschlau
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 04.04.2015 - 22:30 Uhr  ·  #23
Birgit der gekordelte Rand wurde früher nachträglich drann gemacht die gab es so nicht mach mal den rand sauber und schau mal obs da ne inschrift gibt wenn dann wurde das mal als anhänger etc. umfunktioniert.



Gruss Stefan
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 05.04.2015 - 07:08 Uhr  ·  #24
Hallo Birgit und Stefan,

Ihr müsst mal unbedingt mit Euren Funden beim Sucherforum vorbei schauen! Dort gibt es auch eine Münzabteilung und eigentlich für alles eine Rubrik und kompetente Schatzsucher, die Euch alles genau datieren und so auch einen Wert feststellen können! :)

www.sucherforum.de

Gruß Peter
Hans
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 05.04.2015 - 07:39 Uhr  ·  #25
Hallo

Ich habe mir mal meine Gedanken gemacht über solche Funde.

Bin mal wieder einwenig verwirrt.
Ich habe immer gedacht das solche Funde gemeldet werden müssten.
Oder liege ich damit falsch ?

Wie sieht es hier mit Gesetzen aus.
Es wäre gut wenn hier jemand, der diese Gesetze kennt einen Bericht
darüber schreiben kann.
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 05.04.2015 - 07:42 Uhr  ·  #26
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Roschlau
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 05.04.2015 - 09:34 Uhr  ·  #27
Hallo Hans!

laut Sondelkollegen ( Wo ich ich vor 10 jahren und länger mit gesondelt habe ) der Hand in Hand mit Archäologen zam Arbeitet muss man das net überall,ausser man hatt bedeutende funde wie Römermünzen etc. Oder man findet den " Barbarenschatz" oder sowas ähnliches das muss man dann sofort melden,die Münzen mussten Massenware gewesen sein.Wie die WWI und WWII Münzen die muss man ja a net Melden wenn man die findet.Muss wohl auch so wie ich n Sondelkollege so verstanden habe bei FB irgendwas mim "Schatzregal"zu tun haben so nennt sich das.Meine sind sozusagen einfach nur Beifunde beim Minerliensuchen auf Äckern.Angeblich wenn ich das melden würde würden die mich eh nach hause schicken da die genug haben und es zu "Neuzeitlich" ist.Wie es bei n Heimatmuseum bei uns aussieht dazu kann ich nichts sagen.Da weis ich net wie das ist.



Gruss Stefan
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 05.04.2015 - 09:45 Uhr  ·  #28
Birgit, was hat denn das Sucherforum mit Facebook zu tun? Rein gar nichts. Ich bin auch nicht bei Facebook oder Twitter aber ich habe jetzt Dir, Hans und Stefan einfach schon mehrmals das Sucherforum empfohlen und bekomme daraufhin von Euch entweder gar keine Antwort oder eine eher patzige. :roll:
Roschlau
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Gepostet: 05.04.2015 - 09:48 Uhr  ·  #29
Hier mal n Auszug bei Wikipedia zu dem Thema Fund und Melden:

Fundrecht (Deutschland)

Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Die Regelungen finden sich in § 965 bis § 984 BGB.

Inhaltsverzeichnis:

Verlust und Fund

Umgangssprachlich bedeutet verloren, dass der Eigentümer nicht weiß, wo die Sache ist. Damit würden aber auch die Fälle des bloßen Verlegens (die Brille in der Wohnung, das Buch im Schrank) erfasst. Deshalb definiert die juristische Fachsprache präziser: Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist. Das heißt, der Verlierer hält sich noch für den Eigentümer, kann aber die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie nicht ausüben. Eine solche Sache wird – ebenfalls entgegen dem umgangssprachlichen Sprachgebrauch – nicht schon dann gefunden, wenn ein Dritter sie entdeckt, sondern erst dann, wenn er die Sache an sich nimmt, also neuen Besitz begründet. Darin zeigt sich, dass das Finden juristisch kein tatsächliches Phänomen, sondern eine Geschäftsbesorgung für den Verlierer ist.

Das bloße Inspizieren einer Fundsache ist keine Inbesitznahme, somit ist derjenige rechtlich kein Finder: „Wer eine verlorene Sache nur zur Besichtigung aufnimmt und sofort wieder hinlegt, ist nicht Finder und begeht deshalb auch keine Pflichtverletzung.“[1]
Gesetzliches Schuldverhältnis

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB).
Eigentumserwerb des Finders

Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10€, so beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.

Fundtiere unterliegen hinsichtlich des Eigentumserwerbs den gleichen Fristen wie Fundsachen, können jedoch nach einer Frist von vier Wochen durch die zuständige Behörde weitervermittelt werden. Das Tier kann also an den Finder oder eine dritte Person weitervermittelt werden, jedoch ohne dass diese Eigentum an dem Tier erwerben. Der Eigentumserwerb erfolgt weiterhin nach Ablauf der 6-monatigen Frist.
Schatzfund

Ein Schatz ist eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Definition des § 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum. Die andere Hälfte des Miteigentums steht dem Eigentümer der Sache zu, in der der Schatz verborgen gewesen ist, also in der Regel dem Grundstückseigentümer. Dieser Grundsatz geht auf die sogenannte Hadrianische Teilung zurück.

Die Denkmalschutzgesetze (DSchG) der deutschen Bundesländer beschränken durch das dort jeweils definierte Schatzregal die Regelung des BGB und definieren die Eigentumsverhältnisse anders. In der Mehrzahl der Bundesländer fallen Schatzfunde an das Land, in der Minderheit nur dann, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen (in der Regel Ausgrabungen) entdeckt wurden. Diese Einschränkungen werden durch zahlreiche Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt.
Strandgut

Der Fund von Strandgut wurde bis 1990 vom Strandrecht geregelt. Seitdem gilt das allgemeine Sachenrecht.
Fundtiere

Nach § 90a BGB sind die Vorschriften für Fundsachen auch auf Tiere anzuwenden. Ein Fundtier ist mithin ein Tier, das besitz- aber nicht herrenlos ist. Zuständige Fundbehörde ist die Gemeinde, in der das Tier gefunden wird. Sie ist gegebenenfalls behelfsmäßig für die Verwahrung des Fundtiers zuständig[2], sie kann für das Wohl des Tiers verantwortlich sein und muss dann gemäß § 2 Tierschutzgesetz angemessene Pflegemaßnahmen veranlassen.[3]

Die meisten aufgefundenen Haustiere sind aber nicht besitz- oder herrenlos, in dem Sinn also keine Fundtiere, weil sie entweder zu ihren Eigentümern zurückkehren (z. B. Katzen) oder sich der Eigentümer erkennbar ihrer entledigen wollte (Eigentumsaufgabe).[2]
Ermittlung der Eigentümer

Die Gemeinden (Fundbüros) und sonstige öffentliche Einrichtungen (Post, Bahn etc.) sind zur Ermittlung des Eigentümers innerhalb einer 6-Monats-Frist gehalten. Anhaltspunkte sind z.B. SIM-Karten-Nummern, Telefon-Nummern etc. Nach Bekanntwerden von Namen und Adresse werden die Eigentümer oder zumindest rechtmäßigen Besitzer kontaktiert und zur Abholung aufgefordert.






Gruss Stefan
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Re: Beifunde von Ackertouren

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Zitat geschrieben von McSchuerf
Birgit, was hat denn das Sucherforum mit Facebook zu tun? Rein gar nichts. Ich bin auch nicht bei Facebook oder Twitter aber ich habe jetzt Dir, Hans und Stefan einfach schon mehrmals das Sucherforum empfohlen und bekomme daraufhin von Euch entweder gar keine Antwort oder eine eher patzige. :roll:




Hallo Peter!

So bin mal angemeldet mal sehen registrierung ist raus mal sehen ob die freigeschaltet wird und wegen hilfe 😉




Gruss Stefan
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